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Die 8 häufigsten Missverständnisse über Weich-PVC

1. Alle Weichmacher sind gleich

STIMMT NICHT: Es gibt eine Vielzahl von Weichmachern, die sich in ihrer Wirkung deutlich voneinander unterscheiden und deshalb auch von Behörden unterschiedlich bewertet werden. Differenziert wird zwischen niedermolekularen und hochmolekularen Weichmachern. Zu den niedermolekularen Weichmachern gehören DEHP, BBP, DBP und DIBP. Daneben gibt es hochmolekulare Weichmacher wie DINP, DIDP und DPHP sowie Polymerweichmacher auf Adipinsäurebasis, Adipate, Terephthalate und andere Weichmacher außerhalb der Stoffgruppe der Phthalate.

2. Es werden immer die gleichen Weichmacher eingesetzt

STIMMT NICHT: In den letzten Jahren hat sich der Markt für Weich-PVC dank jahrelanger Forschung und verbesserter Rezepturen entscheidend verändert. In der Vergangenheitspielten vor allem niedermolekulare Weichmacher eine große Rolle. Sie wurden aber als reproduktionstoxisch eingestuft, d. h. sie stehen u. a. in Verdacht, die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen. Heute werden vorwiegend hochmolekulare Weichmacher eingesetzt. Ihr Anteil und der von anderen unbedenklichen Spezialweichmachern für Anwendungen mit besonderen Anforderungen liegt inzwischen bei etwa 85 Prozent. Studien und die amtlichen Risikobewertungen durch die dafür bestellten Sachverständigen aus allen EU-Ländern belegen, dass diese Stoffe sicher und ohne Bedenkenverwendet werden können.

Der am meisten verwendete Weichmacher DINP z. B. ist von den Experten aller EU-Mitgliedsländer nicht als bedenklich eingestuft worden. Deutschland ist dabei vom Umweltbundesamt (UBA) vertreten worden. In der Risikobewertung heißt es (Original auf Englisch): „Es ist unwahrscheinlich, dass Erzeugnisse, die DINP enthalten (Kleidung, Baumaterial,Spielzeug und Baby-Ausstattung) und Quellen für eine Exposition (Autos, Innenräumein öffentlichen Verkehrsmitteln, Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen) ein Risiko für Verbraucher (Erwachsene, Kleinkinder und Neugeborene) durch Einatmen, Hautkontakt oder Atmen verursachen“.

3. Je höher der Anteil von Weichmachernin Produkten, umso gefährlicher

STIMMT NICHT: Nicht die Konzentration eines Stoffes in einem Produkt entscheidet darüber, ob eine gesundheitliche Gefährdung möglich ist. Erst wenn die Substanz aus dem Produkt austritt und in den Körper gelangt, kann sie dort auch wirken. Ob ein Bodenbelag fünf oder 50 Prozent Weichmacher enthält, sagt nichts über die Wirkung auf die Gesundheit aus. Selbst wenn der Hausstaub größere Weichmacher-Konzentrationen aufweist, stellt dies nicht automatisch ein Risiko dar. Nur wenn Hausbewohner intensiven Kontakt mit dem Staub haben, d. h. wenn ihre Haut längere Zeit mit dem Stoff in Berührung kommt oder er häufig verschluckt wird, kann ein Risiko entstehen, das man dann genauer bewerten müsste.

4. Hausstaubproben geben Aufschluss überdie Konzentration von Weichmachern

STIMMT NICHT: Hausstaubproben, wie die regelmäßig durch Stiftung Warentest angebotenen Analysen, sind ein fragwürdiges Verfahren, um die tatsächliche Konzentration von Weichmachern in Innenräumen festzustellen. Als Basis der Hausstaubproben dient der Staub aus Staubsaugerbeuteln. Viele Staubsauger enthalten aber unter anderem Weich-PVC-Teile (z. B. Kabel), so dass Spuren der darin enthaltenen Weichmacher in den Staubsaugerbeutel gelangen. Deshalb lässt der Weichmacheranteil in diesen Proben keinen Schluss auf die tatsächliche Menge der Weichmacher in Innenräumen zu. Im Übrigen gilt auch hier: Die Menge nachgewiesener Weichmacher gibt keinen Aufschluss über eine mögliche gesundheitliche Gefährdung.

Ein aktuelles Beispiel für die Irreführung von Verbrauchern ist die 2011 vom BUND veröffentlichte Studie über Staubproben aus 14 europäischen Schlafzimmern, die zuvor eine Woche lang nicht gesaugt wurden. Alle Weichmacher-Konzentrationen (und auch die aller anderen Stoffe) liegen unter dem TDI-Wert. „Von den nachgewiesenen Chemikalien geht bei den gefundenen Konzentrationen einzeln genommen noch keine Gesundheitsgefahr aus“, so auch das Fazit von Patricia Cameron, Chemie-Expertin beim BUND. Dennoch empfi ehlt der BUND den generellen Verzicht auf Weich-PVC-Produkte, weil die Vielzahl der gefundenen Stoffe alarmierend und einem Chemie-Cocktail vergleichbar sei. Als problematisch erweist sich, dass in der Ergebnisübersicht der Studie alle Konzentrationen der gefundenen Weichmacher, unabhängig von ihrem Wirkprofil und ihrer Bewertung, zu einem Wert addiert worden sind. Hier zeigt sich, wie so oft, dass alle Weichmacher gleich bewertet werden.

Aufschlussreich sind auch die Beschreibungen der untersuchten Schlafzimmer. Sie weisen kaum auf die Verwendung von Produkten aus Weich-PVC hin, ebenso wie die publizierten Fotos. Von den 14 Räumen waren die meisten mit Holzböden ausgestattet und nur drei mit Kunststoffbelägen. Die Mehrzahl der Wände in den Schlafzimmern ist angestrichen. Kunststofftapeten, ein beliebtes Produkt zur Verschönerung von Wänden, sind nur ein Mal erwähnt. So sollten sich Verbraucher fragen, wie die gemessenen Weichmacher-Konzentrationen in die Staubsaugerbeutel gelangt sind.

5. Weichmacher in Kinderspielzeug sind gefährlich

STIMMT NICHT: Mit dieser Aussage werden junge Eltern systematisch verunsichert. Richtig ist, dass geringe Mengen von Weichmachern aus dem PVC austreten können. Diese Tatsache ist aber kein Beleg für eine gesundheitliche Schädigung der Kinder. Das Beispiel Kinderplanschbecken mag dies verdeutlichen: Im Juni 2002 veröffentlichte „Öko-Test“ einen Beitrag über die gesundheitliche Gefährdung von Kindern durch Weichmacher in Kinderplanschbecken. Der Wiener Krebsforscher Professor Wilfried Bursch untersuchte, ob die dort publizierten Messwerte durch das Trinken von Badewasser und Lutschen und Kauen der Planschbeckenwand tatsächlich zu einem ernst zu nehmenden Gesundheitsrisiko führen könnten. Dabei stellte er fest, dass ein Überschreiten der gültigen TDI-Werte äußerst unwahrscheinlich ist. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung gab bekannt, dass die in „Öko-Test“ nachgewiesenen Gehalte an Weichmachern beim üblichen Gebrauch der Planschbecken keine gesundheitliche Gefährdung für Kleinkinder darstellen. Öko-Test habe nur gemessen, welche Mengen der einzelnen Substanzen im PVC enthalten sind, nicht aber, welche Mengen sich aus dem PVC lösen und ins Badewasser gelangen können.

Die AGPU und der deutsche VKE Verband Kunststofferzeugende Industrie (heute PlasticsEurope Deutschland) rechneten daraufhin aus, dass ein einjähriges Kind von zehn Kilogramm Körpergewicht ein Leben lang jeden Tag etwa 165 Liter Badewasser trinken müsste, um in die Nähe des TDI-Wertes für DEHP zu kommen. Um den TDI-Wert für DINP/DIDP zu erreichen, müsste ein Kind etwa 500 Liter Badewasser schlucken. Es wäre also längst ertrunken, bevor es sich hätte vergiften können. Auch dies ein Beispiel dafür, wie sinnlos es ist, von einem bloßen Nachweis verdächtiger Stoffe auf eine schädliche Wirkung zu schließen.

6. PVC-Produkte in Kitas sind gesundheitsschädlich

STIMMT NICHT: Moderne PVC-Produkte in Kindergärten sind nicht gesundheitsschädlich.
Ganz anderer Meinung ist der BUND aufgrund von Staubproben in Kitas, wobei
herausgehoben wird, dass sie drei Mal mehr Weichmacher enthalten als solche aus Privathaushalten. Die höhere Weichmacher-Konzentration in Kitas ist nicht überraschend, denn in Kindergärten werden aus guten Gründen mehr weiche PVC-Produkte verwendet als in Privathaushalten. Neben elastischen Böden gehören dazu weiche Turnmatten, die Kinder vor Verletzungen schützen, oder dichte PVC-Regenstiefel. Natürlich kann das zu höherem Abrieb und einer Anreicherung im Hausstaub beitragen. Das allein reicht aber nicht für eine gesundheitliche Gefährdung (s. o.). Problematisch daran ist, dass auch
diese Studie die Messergebnisse für alle Weichmacher einfach zusammenzählt, obwohl es sich um verschiedene Stoffe handelt, die in ihren gesundheitlichen Auswirkungen unterschiedlich zu bewerten sind. Auch ist die Menge eines Stoffes in einer Raumprobe kein guter Referenzwert für die Belastung der Innenraumluft oder der gesundheitlichen Belastung der Benutzer.

So hat eine Studie des Umweltbundesamt ergeben, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Staubwerten und der Stoffmenge im Blut der Bewohner gibt. Die Aufsichtsbehördender Länder haben mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) strenge Kriterien für die Innenraumbelastung durch Böden entwickelt. Gute Qualitäten von PVC-Böden erfüllen diese Kriterien. Beim Einkauf von Erzeugnissen gerade für Kinder auf hohe Qualität zu achten, ist sicher richtig. Gütezeichen wie Ökotex 100 oder TÜV „toxproof“ helfen dabei.

7. Bisphenol A ist ein häufig vorkommender PVC-Weichmacher

STIMMT NICHT: Bisphenol A (BPA) ist kein Weichmacher und wird, wenn überhaupt, nur in sehr geringen Mengen in einigen wenigen Weich-PVC-Produkten eingesetzt. Der Stoff wird zu mehr als 99 Prozent in Polymeren wie Polycarbonat-Kunststoff und Epoxidharzen weiterverarbeitet. Nur ein sehr kleiner Teil gelangt als Komponente in Antioxidanz-Zubereitungen für Weich-PVC.

Unabhängige Behörden, die für die Sicherheit der Verbraucher zuständig sind, kommen auf Basis der Gesamtheit der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu BPA immer wieder übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass dieser Stoff in seinen bestimmungsgemäßen Anwendungen sicher ist.

8. Es gibt keine neuen Entwicklungen auf dem Weichmacher-Markt

STIMMT NICHT: Die PVC-Branche arbeitet kontinuierlich an der Entwicklung neuer Stoffe, um die bestehende Produktpalette durch ebenso zuverlässige Produkte zuergänzen. Neue Weichmachertypen für Anwendungen mit speziellen Eigenschaftensind auf dem Markt und werden schon erfolgreich eingesetzt. Auch Bodenbelags-Hersteller arbeiten an innovativen Rezepturen. So hat beispielsweise ein deutsches Unternehmen mit einem neuen Bodenbelag ein Produkt mit besonders hoher ökologischer Verträglichkeit auf den Markt gebracht. Der sehr flexibleund strapazierfähige Boden besteht zu über 75 Prozent aus erneuerbaren oder nachhaltigen Ressourcen. Der Weichmacher ist zu 100 Prozent biologischen Ursprungs und wird aus Getreidereststoffen gefertigt.

Perstorp: Neues AGPU-Mitglied seit Jahresbeginn

Der schwedische Spezialchemie-Konzern Perstorp, der unter anderem auch PVC-Weichmacher herstellt, hat nach eigenen Angaben in 2012 mehr als eine Milliarde Euro Umsatz erwirtschaftet und verfügt heute über rund 1.500 Beschäftigte in 22 Ländern. Das Unternehmen gehört seit dem Start der Kommunikationskampagne für Produkte aus Weich-PVC im Juni 2011 zu den Sponsoren der ersten Stunde. Auch bei der aktuellen Kampagne, die AGPU Media im Auftrag mehrerer Partner entlang der PVC-Wertschöpfungskette durchführt, ist Perstorp eines der Unternehmen, die sich bei Entscheidern für die Verwendung von Weich-PVC einsetzen. Umso erfreulicher ist es, dass sich das Unternehmen entschieden hat, ab Januar 2015 Mitglied bei der AGPU zu werden. Damit profitiert Perstorp nun auch von den verschiedenen Angeboten wie beispielsweise dem Zugang zu wichtigen Entscheidern in Politik, Behörden, Ländern, Städten und Gemeinden, sowie zu Umweltexperten aus Handel und Industrie. Herzlich willkommen!

EU-Kommission: DINP und DIDP sind sicher für die Nutzung in allen derzeitigen Verbraucheranwendungen

Am 31. Januar 2014 hat die Europäische Kommission ihre Ergebnisse zur Neubewertung der Beschränkung der hochmolekularen Phthalate DINP und DIDP in Spielzeug und Babyartikeln, die von Kindern in den Mund genommen werden können, veröffentlicht und damit die im August letzten Jahres vorgestellten Ergebnisse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bestätigt.

Basierend auf der umfassenden Bewertung der ECHA und ihrer Experten aus allen EU Mitgliedsstaaten, ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass zwar die Beschränkungen für Spielzeug und Babyartikel, die von Kindern in den Mund genommen werden können, bestehen bleiben sollen. In allen anderen Anwendungen hingegen ist kein Risiko identifiziert worden, dass weitere Schritte zur Verminderung der Exposition von DINP und DIDP notwendig macht.

Die AGPU begrüßt die aktuelle Klarstellung aus Brüssel. In der Vergangenheit wurden immer wieder verschiedene Weichmacher ohne Differenzierung in einen Topf geworfen. Darüber hinaus wurden immer wieder Stoffe als PVC-Weichmacher bezeichnet, die in PVC keine Verwendung finden. In Europa werden als Weichmacher in PVC-Produkten heute fast ausschließlich die von EU Kommission als sicher beurteilten hochmolekularen Phthalate DINP und DIDP sowie Spezialweichmacher verwendet, wie die Statistik des Europäischen Verbandes für Weichmacher und Zwischenprodukte (ECPI) belegt.

„Dank jahrelanger Forschung und verbesserter Rezepturen hat die Industrie in Europa Weich-PVC in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Produkte wie Dachbahnen, Kabel und Leitungen, Bodenbeläge und Tapeten sind kontinuierlich weiter entwickelt worden und basieren auf nachhaltigen Inhaltsstoffen. Flexible PVC-Produkte sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken und auch in Zukunft unverzichtbar. Sie zeichnen sich durch ihre lange Lebensdauer aus, sind wirtschaftlich, sicher und hochwertig“, so AGPU-Geschäftsführer Thomas Hülsmann. Sowohl die Beurteilung der ECHA als auch der jüngste Beschluss der EU-Kommission seien ein deutlicher Beleg für diesen Fortschritt.

Die vier Jahre andauernde wissenschaftliche Bewertung umfasste neben einem öffentlichen Konsultationsprozess auch eine unabhängige Bewertung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA, welcher sich aus anerkannten Experten aller 28 Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Berichterstatter war der deutsche Toxikologe Professor Dr. med. Helmut Greim aus München. Der 396-Seiten-Report der ECHA-Wissenschaftler beinhaltete eine Analyse der möglichen Exposition von DINP und DIDP aus allen Quellen und Produkten, einschließlich Nahrung, Hautkontakt, Innenraumluft und Hausstaub, Kleidung, Lebensmittel, PVC-Böden, Fahrzeuginnenräumen usw. Ausdrücklich wurden mögliche Gefährdungen für Kinder und für Erwachsene untersucht.

Zu den Feststellungen der ECHA gehört die Aussage, es sei keine Gefahr durch eine mögliche Kombination der Wirkungen von DINP und DIDP über die Nahrungsaufnahme oder über die Innenraumluft und Hausstaub zu erwarten.

Weiterführende Dokumente:
ECHA-Report
Papier der EU-Kommission
Webseite ECPI
FAQ zum Thema Weich-PVC