ECPI: Die hochmolekularen Phthalate DINP und DIDP sind sicher in allen gegenwärtig erlaubten Verbaucheranwendungen

Europäische Kommission identifiziert „keine weiteren Risiken“.

Am 31. Januar 2014 hat die Europäische Kommission ihre Ergebnisse zur
Neubewerung der Beschränkung von DINP und DIDP in Spielzeug und Babyartikeln, die in den Mund genommen werden können, veröffentlicht. Die Europäische Kommission stimmt mit den im August letzten Jahres vorgestellten Ergebnissen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) überein, die im September 2009 beauftragt wurde, neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesen beiden hochmolekularen Phthalaten zu bewerten.

Basierend auf der Bewertung durch ECHA, ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gekommen, dass „keine unvertretbaren Risiken für die Verwendung von DINP und DIDP in Produkten bestehen, die kein Spielzeug oder Babyartikel sind, und, die in den Mund gesteckt werden können” Die Europäische Kommission hat aus diesem Grund beschlossen, dass das derzeitige Verbot von DINP und DIDP in Spielzeug und Babyartikeln, die in den Mund gesteckt werden können (eine vorbeugende Beschränkung war seit 2005 in Kraft) aufrecht erhalten wird. Weiterhin hat die Europäische Kommission geschlussfolgert, dass „angesichts des Mangels an weiteren Risiken durch die Nutzung von DINP und DIDP, die Bewertung von Alternativstoffen weniger drängend sei.“ DINP und DIDP sind daher sicher für die Nutzung in allen derzeitigen Verbraucheranwendungen.

„Die Sicherheit und optimale Leistungsfähigkeit von Weichmachern ist wesentlich für die zahlreichen, langlebigen, flexiblen PVC Artikel, die täglich von Millionen von Europäern benutzt werden. Der European Council for Plasticisers and Intermediates (ECPI) ist sicher, dass die Veröffentlichung der Europäischen
Kommission den Verbrauchern das nötige Vertrauen zurückgeben, und Unternehmen eine klare Rechtslage schaffen wird, um die auf diesen beiden Weichmachern basierende Produkte weiter zu nutzen“, so ECPI’s Manager, Dr. Stéphane Content. DINP und DIDP haben sich als zuverlässige Alternativen zu den gekennzeichneten niedrigmolekularen Phthalaten bewährt, welche derzeit den REACH Zulassungsprozess durchlaufen.

Hinsichtlich der Verwendung in Spielzeug und Artikeln für Kinder hat ECHA beschlossen, dass „keine weitergehenden Risiko-Management Maßnahmen nötig sind, um die Risiken durch den Kontakt von Kindern mit DINP und DIDP zu minimieren”. Für Erwachsene wurden durch die Humanbiomonitoringdaten, die von ECHA bewertet wurden, festgestellt, dass „der Kontakt durch die Aufnahme von Lebensmitteln und im Innenraum gering ist“, und, im Falle von Hautkontakt mit DINP und DIDP, „erwartungemäß nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich hierdurch Risiken für Erwachsene oder in der Entwicklung befindlichen
Föten in schwangeren Frauen ergeben“. Zusammenfassend hat ECHA beschlossen, dass „keine über die bestehenden Restriktionen hinausgehenden weiteren Risikomanagement-Maßnahmen nötig sind, um die Risiken durch den Kontakt mit DINP und DIDP zu mimimieren“.

Die Überprüfung der Beschränkungen von nicht klassifizierten hochmolekularen Phthalaten ergab sich aus der entsprechenden Verpflichung im Eintrag 52 in Anhang XVII von REACH, in welchen die ursprüngliche Beschränkung der Richtlinie 2005/84/EC aufgenommen wurde.

Diese vier Jahre andauernde wissenschaftliche Bewertung umfasste eine öffentliche Anhörung sowie eine unabhängige Bewertung durch den Aussschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA,welcher sich aus Experten
aller 28 Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Der ECHA Report beinhaltete eine Analyse der möglichen Exposition von DINP und DIDP aus allen Quellen, einschließlich Innenraumluft und Staub, Kleidung, Lebensmittel, Vinylböden und Fahrzeuginnenräumen.